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  Amtliche Bekanntmachung

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 28. Juli 2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15. August bis 15. November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Am 27. März 2012 – nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen – hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist. 

Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2012 wird im zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 ROG, Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Teilfortschreibung, die für jeden der fünf Planungsräume jeweils aus einem Textteil, einer Karte und einem Umweltbericht besteht, Stellung zu nehmen. 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt in der Zeit

vom 30. Mai bis zum 11. Juli 2012.

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der fünf Teilfortschreibungen erfolgt im o.g. Zeitraum im Internet unter www.wind-sh.de. Dort besteht die Gelegenheit, die Planentwürfe einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. 

Darüber hinaus liegt der zweite Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum I

in der Zeit vom 11. Juni bis zum 06. Juli 2012 im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung, Raum 408 während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen hier einsehen. Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den Entwürfen der Teilfortschreibungen sind vorzugsweise elektronisch über die Online-Beteiligungsfunktion, per E-Mail
(landesplanungS-H@im.landsh.de), per Post oder zur Niederschrift zu richten an das 

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen – IV 232
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

 Bei den Stellungnahmen bitte ich darum, folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Zu allen Änderungen (Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Flächenstreichungen) gegenüber dem Planungsstand des ersten Entwurfes kann Stellung genommen werden.
  • Unberücksichtigt bleiben Flächenneuanmeldungen und Stellungnahmen zu Flächen, die gegenüber dem 1. Entwurf unverändert geblieben sind, soweit sich hieraus keine neuen abwägungsrelevanten Tatsachen ergeben.

Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 08.05.2012 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 471) über die zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibunge der Regionalpläne weise ich hin. 

Geesthacht, 29.05.2012 

Dr. Volker Manow

Bürgermeister

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