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  Amtliche Bekanntmachung

                                                 Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB

Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden diverse Fahrräder als Fundsache abgegeben.

Die Verlierer und Finder dieser Fundfahrräder werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 04. Juni 2012 geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundfahrräder, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2011 und dem 31.10.2011 hier abgegeben wurden, am 05. Juni 2012 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.

Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.

Geesthacht, den 27. April 2012

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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