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  Amtliche Bekanntmachung

Plangebiet: Besenhorst, westlich Schäferstrift, Flurstücke 13/2, 13/3, 17/1, teilw. 18/3, 24/2 und teilw. 23/5 (B5) der Gemarkung Besenhorst


Übersichtsplan:


 

Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 13.03.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. IV/3 und die Begründung werden

vom 02. April bis 02. Mai 2012

 im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Ziel der Planung: die landwirtschaftlich geprägten (Hof-) Flächen sollen einer neuen Nutzung (Wohnungsbau) zugeführt werden. Im Rahmen der Auslegung liegen umweltrelevante Informationen vor zu Lärm- und Geruchsimmission, Grünordnerische Belange und Verkehrserzeugung.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS  BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geesthacht, den 14. März 2012

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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