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  Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplans Nr. IX/11 „Gewerbegebiet am Schleusenkanal – Bereich Famila“

Plangebiet: südlich „Spandauer Straße“, nördlich der Straße „Am Schleusenkanal“, westlich der Straße „Frohnauer Straße“ und östlich der Straße „Heuweg

 Übersichtsplan:

 


Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 27.02.12 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes IX/11, die Begründung sowie die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit werden 

vom 22.03.2012 bis einschl. 27.04.2012 

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Ziel des Bebauungsplans Nr. IX/11 ist es, den vorhandenen großflächigen Einzelhandelsmarkt innerhalb des Gewerbegebiets als Sondergebiet der Zweckbestimmung Einzelhandel zu sichern und eine Erweiterung des Marktes um bis zu 1.000 qm Verkaufsfläche zu ermöglichen.

Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird und bei der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit gemäß den Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt wurden, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anfertigung eines Umweltberichts sowie einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung verzichtet. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 404). 

Außer der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen für das Plangebiet vor.  

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Der Bebauungsplan IX/11 wird durch das Büro Claussen-Seggelke, Hamburg, erstellt. 

Geesthacht, den 06.03.2012 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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