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  Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 02.12.2011 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltslan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnisplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf

40.629.400 EUR

  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

46.830.000 EUR

  einem Jahresüberschuss von

EUR

  einem Jahresfehlbetrag von

6.200.600 EUR

     
2. im Finanzplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender  
  Verwaltungstätigkeit auf

40.144.600 EUR

  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender  
  Verwaltungstätigkeit auf

43.614.800 EUR

  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der  
  Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

2.286.100 EUR

  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der  
  Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

10.221.500 EUR


 festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen  
  und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.630.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

3.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

294,01 Stellen.


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  
  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

360 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteur B)

360 %

2. Gewerbesteuer

375 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah­lungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürger­meisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

§ 5

Für den Wirtschaftsplan Seniorenzentrum am Katzberg (Städtisches Alten- und Pflegeheim) werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan  
  die Erträge auf

3.390.000 EUR

  die Aufwendungen auf

3.688.000 EUR

  der Jahresgewinn auf

0 EUR

  der Jahresverlust auf

298.000 EUR

     
2. im Vermögensplan  
  die Einnahmen auf

395.872 EUR

  die Ausgaben auf

395.872 EUR

     
3. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und  
  Investitionsmaßnahmen auf

0 EUR

     
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

     
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

200.000 EUR

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt­gemacht.

Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rathauses im 3. Stock, Zimmer 307 zur Einsichtnahme aus.

Geesthacht, 31. Januar 2012

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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