Amtliche Bekanntmachung
5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Geesthacht vom 16. Juni 2003
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 02.12.2011 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
Nach § 9, Absatz 2 f wird das Folgende eingefügt:
g) Ausschuss für Energie |
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht tritt am 02.12.2011 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 20. Dezember 2011 erteilt.
Geesthacht, den 10. Januar 2012
Dr. Volker Manow
Bürgermeister
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