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Oberstadttreff - Entgeltordnung (PDF, 307 kB, 08.09.2024)
Entgeltordnung OberstadtTreff
1. Für die Raumnutzung sind folgende Nutzungsentgelte zu entrichten:
1.1 Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund:
Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund sind solche Veranstaltungen, die für Besucher kostenlos sind. Ausnahme: Speisen + Getränkeangebote zu Selbstkostenpreisen
1.1.1 Die Nutzung der Räume durch ortsansässige und gemeinnützig tätige Veranstalter(Initiativen, Vereine, Verbände), die regelmäßige Nutzungsvereinbarungen mit dem OT vor dem 1.7.2010 getroffen haben
ist kostenlos.
Nutzungsentgelte für regelmäßig tagende gemeinnützig tätige Veranstalter pro Veranstaltungstermin:
- Für Gruppenraum 2 15,00 €
- Für Gruppenräume 3,4, 6, 7 20,00 €
- Für Gruppenraum 5 5,00 €
- Für Gruppenraum 8 u. Saal 40,00 €
Für regelmäßige Nutzer, die über den vertraglichen Rahmen hinausgehend einmalig Räume incl. des in den jew. Räumen befindlichen Inventars nutzen, gelten die Entgelte aus 1.1.2.
1.1.2 Entgelte für die einmalige Raumnutzung incl. des in dem jew. Raum befindlichen Inventars durch gemeinnützig tätige Vereine/Veranstalter pro Tag oder pauschal:
- Für Gruppenräume Nr. 1,2, 5 je 15,00 €
- Für Gruppenräume 3, 4,6,7 + Foyer (separat) je 35,00 €
- Für Raum 8 und den Saal o. Küche 60,00 €
Saal m. Küche 72,00 €
1.1.3 Entgelte für Privatvermietungen:
- Für Gruppenräume Nr. 2, 5 je 30,00 €
- Für Gruppenräume 3,4,6,7 + Foyer je 90,00 €
- Für Raum 8 (kl.Variante),
Raum 8 (gr. Variante: um Raum 7 erweiterter Raum )
und Saal, pro Person: 4,50 €
Kosten Zusatzequipment:
- Saalküche 25,00 €
- Tonanlage 40,00 €
- Discolicht 20,00 €
- Bühne: pro Element 5,00 €
- Porzellan bis 80 Pers./ab 80 Pers. 35,00/50,00 €
- Tresen 30,00 €
- Bistrotisch 5,00 €
1.2 Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund
Veranstaltungen mit Eintritt und/oder sonstigen Einnahmen aus Verkäufen an Besucher, die über Selbstkosten hinausgehen. (z.B. Speisen- und Getränke)
1.2.1 Kurs- /kursähnliche Veranstaltungen
Das Entgelt bei einer Nutzung der Räume für Kurse bzw.Workshops beträgt 22% der (Brutto-) Kurseinnahmen.
1.2.2 Veranstaltungen mit Eintritt und Gewinnen aus Verkäufen
Das Entgelt für den Saal (incl.Küche)- und Foyernutzung der
regelmäßigen gemeinnützigen Nutzergruppen aus dem Haus und anderer gemeinnütziger Veranstalter beträgt 22% der Bruttoeinnahmen.
Für nicht gemeinnützige Veranstalter werden i.d.R. 32% der Bruttoeinnahmen für o.g. Räume berechnet.
Bei Zumietung weiterer Räume entfallen für alle Veranstalter pauschal auf
- Gruppenräume Nr. 2 + 5 je 20,00 €
- Gruppenräume 3, 4, 6,7 je 40,00 €
- Raum 8 100,00 €
1.2.3 Veranstaltungen ohne Eintritt aber mit Gewinnen aus Verkäufen
Gemeinnützige Veranstalter zahlen
- Für Gruppenräume Nr. 2 + 5 je 20,00 €
- Für Gruppenräume 3, 4,6,7 + Foyer je 40,00 €
- Für Raum 8 85,00 €
- Für den Saal o. Küche/m. Küche 85,00/95,00 €
und zusätzlich für Einnahmen aus Verkäufen eine Umsatzbeteiligung
von 18%.
Alle anderen Veranstalter zahlen
- Für Gruppenräume Nr. 2, 5 je 35,00 €
- Für Gruppenräume 3,4,6,7 + Foyer je 85,00 €
- Für Raum 8 140,00 €
- Für den Saal o. Küche/m. Küche 140/180,00 €
und zusätzlich für Einnahmen aus Verkäufen eine Umsatzbeteiligung
von 25%.
1.3 Die regelmäßige Nutzung der Räume durch alle übrigen Arten von Veranstaltern/Mietern bzw. Veranstaltungen ist mit der Hausleitung abzusprechen.
2. Das Nutzungsentgelt ist bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung fällig.
Die Raumreservierung ist erst mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung verbindlich.
3. Ein Rücktritt von der Nutzungsvereinbarung mit Rückzahlung des Veranstaltungsentgeltes ist bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Absagen wird das Entgelt einbehalten, wenn kein anderer Nutzer kurzfristig den Termin übernimmt.
4. Für alle Veranstaltungen wird eine Barkaution bis zu 300,00€ erhoben.