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Hausbeiratssatzung (PDF, 33 kB, 15.10.2024)

 

Satzung Hausbeirat Treffpunkt Oberstadt

1. Um einen regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch sowohl zwischen Träger/Hausleitung und Nutzern als auch den Nutzern untereinander über alle das Haus betreffenden Fragen zu gewährleisten, gibt es im T.O. einen Hausbeirat. Er wirkt beratend mit bei der Gestaltung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und dem Träger/Hausleitung.

1.1 Der Hausbeirat besteht aus
- Je 1 gewählten VertreterInnen der regelmäßigen Nutzergruppen
- den hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Hauses

1.1. Die Vertreter der regelmäßigen Nutzergruppen werden jährlich neu gewählt.

1.1.2 Sind in einer Nutzergruppe Erwachsene und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben vertreten, können auch Jugendliche als Vertreter der Nutzergruppe in den Hausbeirat entsandt werden. Wurde ein Erwachsener als Vertreter der Nutzergruppegewählt, muß ein von der Gruppe bestimmter Jugendlicher(ab 16. Lebensjahr) zusätzlich zu den Treffen des Hausbeirates eingeladen werden.

1.1.3 Gruppen mit Jugendlichen unter 16 Jahren entsenden erwachsene Vertreter/Verantwortliche in den Hausbeirat. Im Sinne einer Beteiligung auch der jüngeren Jugendlichen sollen diese regelmäßig von den Verantwortlichen der Gruppe auf ihre Wünsche und Meinungen hin befragt werden.

1.1.4 Die Mitglieder des Hausbeirates können sich vertreten lassen.

2. Den Vorsitz im Hausbeirat führt die Hausleitung.

2.1.1 Der Vorsitzende beruft bei Bedarf, mindestens aber einmal halbjährlich, den Hausbeirat unter Mitteilung der Tagesordnung ein.
Der Beirat ist ferner einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder dies wünschen und der Gegenstand der Beratung genannt wird.
Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen.

2.1.2 Über die Sitzungen des Beirates wird ein Protokoll erstellt und allen Mitgliedern zugestellt.

2.1.3 Nimmt eine Nutzergruppe zweimal hintereinander nicht an den Sitzungen des Hausbeirates teil, verliert sie für 1 Jahr ihr Mitwirkungsrecht im Hausbeirat.
 

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