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or_Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (PDF, 14 kB, 29.03.2023)

 

Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Geesthacht vom 18. Dezember 2002

 
lfd.
Nr.
Art der Sondernutzung Gebühren-
maßstab
Höhe der
Gebühr
Euro
(EUR)
Mindest-
gebühr
Euro
(EUR)
1. Verkaufsstände / Straßenverkauf      
         
1.1

Verkauf von Waren ohne Verbindung mit
stehendem Gewerbebetrieb (Verkaufsstand
oder Verkaufswagen/-anhänger)
qm pro Tag

0,75

 5,00

         
1.2





Verkauf bzw. Aufstellung von Warenauslagen
(einschl. Stellvorrichtungen) in räumlicher Ver-
bindung mit stehendem Gewerbebetrieb  
sowie Aufstellung von Tresen, Tischen,
Sonnenschirmen, Stühlen und anderen
Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecke
vor Cafés, Eisdielen, Restaurants etc.


qm pro Tag


 

 

0,15

 

 

 

5,00

 

 

 

         
2 Automaten      
         
2.1



Automaten, welche frei im Straßenbereich
aufgestellt und nicht fest mit einer bau-
lichen Anlage oder dem Boden verbunden
sind (insbesondere automatische Kinder-
spielgeräte und andere Leistungsautomaten)
je Automat
pro Jahr


 

25,00

 

 

 

25,00

 

 

         
3 Werbungen aller Art      
         
3.1 Aufstellen von Werbefahrzeugen u.
Werbeveranstaltungen


qm pro Tag

1,20

 10,00

         
3.2


Werbeflächen und -anlagen (Werbesäulen,
Uhrensäulen, Litfasssäulen, Vitrinen/Auslage-
u. Schaukästen, welche frei im Straßenbereich
aufgestellt sind), Werbeschilder/Stellschilder

gem. § 12 Sondernutzungssatzung
Vergabe/Abrechnung über
Werbevertragspartner
der Stadt Geesthacht


 


 


3.3

 

Aufstellen/Anbringen von Werbeplakaten als
Hinweis auf Zirkusgastspiel
(Kleinzirkusunternehmen mit bis zu 500
Sitzplätzen)


je Werbeplakat für
gesamte
Nutzungsdauer
pauschal



 

1,00

 

3.4

 

 

Verteilen von Handzetteln oder anderen
Schriften/Produktproben zu Werbezwecken
durch Umhergehen mit Ausnahme der Werbung
politischen u. religiösen Inhalts; Werbung durch
Personen, die Plakate oder ähnliche
Ankündigungen umhertragen.

 

 

je Person pro Tag

 

 

5,00

 

 

5,00

3.5

 

 

Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung
für die Dauer der Geschäftszeit beweglich
aufgestellt oder in leicht ablösbarer Form
angebracht werden
(Grundsätzlich max. 1 Schild je Geschäft)
Betrieb zlässig)

 

je Schild pro
Woche 

 

0,40

 

10,00

         
4 Baustelleneinrichtungen / Ablagerungen      
         


4.1


 

 

Aufstellung/Lagerung von Gerüsten, Bauzäunen,
Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen,
Baugeräten, Baustofflagerungen,

Containeraufstellungen und sonstiger Gegenstände
aller Art über mehr als 24 Stunden

qm pro Tag

 

 

0,10

 

 

7,00

 

2,00

         
4.2
 Leitungen, Kabel über dem Verkehrsraum,
die nicht der öffentlichen Versorgung dienen
 je m pro Woche.

 0,10

10,00

         
5 Schaustellungen, Ausstellungen      
         
5.1



Ausstellungsflächen, Ausstellungsräume,
Ausstellungswagen, Filmaufnahmen,
Schaustellungsveranstaltungen (Zirkusse,
Puppentheater etc.) Tribünen, Podeste,
Bühnen, Karussells u. ä.
je qm
Ausstellungs-
fläche pro Tag

0,50

15.00

         
5.2

Infomationsstände;
Informationsveranstaltungen,
Informationsfahrzeuge u. ä.


qm pro Tag


0,40


3,00


6        Verkaufsstände, Tanz- u. Bierzelte u. dgl. im Rahmen von Veranstaltungen im
           Innenstadtbereich (z. B. vorweihnachtliche Belebung, Geschäftsjubiläen/ -eröffnungen
           etc.

6.1




Imbiss- u. Getränkestände, sonstige   
Verkaufstände (ohne Alkoholausschank)

soweit ein gestattungspflichtiger Ausschank von
alkoholischen Getränken stattfindet

qm pro Tag



qm pro Tag                              

0,70



      3,00

                 



10,00

6.2 Tanz- u. Bierzelte qm pro Tag

0,70

 10,00

 

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