or_Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (PDF, 14 kB, 29.03.2023)
lfd. Nr. |
Art der Sondernutzung | Gebühren- maßstab |
Höhe der Gebühr Euro (EUR) |
Mindest- gebühr Euro (EUR) |
1. | Verkaufsstände / Straßenverkauf | |||
1.1 |
Verkauf von Waren ohne Verbindung mit stehendem Gewerbebetrieb (Verkaufsstand oder Verkaufswagen/-anhänger) |
qm pro Tag |
0,75 |
5,00 |
1.2 |
Verkauf bzw. Aufstellung von Warenauslagen |
|
0,15
|
5,00
|
2 | Automaten | |||
2.1 |
Automaten, welche frei im Straßenbereich aufgestellt und nicht fest mit einer bau- lichen Anlage oder dem Boden verbunden sind (insbesondere automatische Kinder- spielgeräte und andere Leistungsautomaten) |
je Automat pro Jahr |
25,00
|
25,00
|
3 | Werbungen aller Art | |||
3.1 | Aufstellen von Werbefahrzeugen u. Werbeveranstaltungen |
|
1,20 |
10,00 |
3.2 |
Werbeflächen und -anlagen (Werbesäulen, Uhrensäulen, Litfasssäulen, Vitrinen/Auslage- u. Schaukästen, welche frei im Straßenbereich aufgestellt sind), Werbeschilder/Stellschilder |
gem. § 12 Sondernutzungssatzung Vergabe/Abrechnung über Werbevertragspartner der Stadt Geesthacht |
|
|
|
Aufstellen/Anbringen von Werbeplakaten als Hinweis auf Zirkusgastspiel (Kleinzirkusunternehmen mit bis zu 500 Sitzplätzen) |
|
1,00 |
|
3.4
|
Verteilen von Handzetteln oder anderen Schriften/Produktproben zu Werbezwecken durch Umhergehen mit Ausnahme der Werbung politischen u. religiösen Inhalts; Werbung durch Personen, die Plakate oder ähnliche Ankündigungen umhertragen. |
je Person pro Tag |
5,00 |
5,00 |
3.5
|
Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung für die Dauer der Geschäftszeit beweglich aufgestellt oder in leicht ablösbarer Form angebracht werden (Grundsätzlich max. 1 Schild je Geschäft) Betrieb zlässig) |
je Schild pro |
0,40 |
10,00 |
4 | Baustelleneinrichtungen / Ablagerungen | |||
|
Aufstellung/Lagerung von Gerüsten, Bauzäunen, Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräten, Baustofflagerungen, Containeraufstellungen und sonstiger Gegenstände aller Art über mehr als 24 Stunden |
qm pro Tag
|
0,10
|
7,00
2,00 |
4.2 |
Leitungen, Kabel über dem Verkehrsraum, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen |
je m pro Woche. |
0,10 |
10,00 |
5 | Schaustellungen, Ausstellungen | |||
5.1 |
Ausstellungsflächen, Ausstellungsräume, Ausstellungswagen, Filmaufnahmen, Schaustellungsveranstaltungen (Zirkusse, Puppentheater etc.) Tribünen, Podeste, Bühnen, Karussells u. ä. |
je qm Ausstellungs- fläche pro Tag |
0,50 |
15.00 |
5.2 |
Infomationsstände; |
|
|
|
6.1 |
Imbiss- u. Getränkestände, sonstige Verkaufstände (ohne Alkoholausschank) soweit ein gestattungspflichtiger Ausschank von alkoholischen Getränken stattfindet |
qm pro Tag qm pro Tag |
0,70 |
|
6.2 | Tanz- u. Bierzelte | qm pro Tag |
0,70 |
10,00 |