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  Amtliche Bekanntmachung

 

4. Änderungssatzung
zur  Satzung der Stadt Geesthacht
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten

 
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabga­bengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbin­dung mit § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsver­sammlung vom 11.11.2011 folgende 4. Änderungssatzung erlassen: 

Artikel 1

§ 2  erhält folgende  Fassung 

1.     Die monatlichen Benutzungsgebühren (Regelbeiträge) betragen für:

        a)  Kindertagesstätte „Regenbogen“ Neuer Krug

        aa)    Krippe/altersgemischte Familiengruppe (bis 3jährige)          

 

Frühdienst

06.00-07.00 Uhr

15,00 €

Angebot 1

Gruppenzeit

07.00-16.30 Uhr

300,00 €

Angebot 2

Gruppenzeit

08.00-16.30 Uhr

285,00 €

 

Spätdienst

16.30 17.30 Uhr

15,00 €

         bb) Kindergarten (3-6jährige)

ganztags:

 

Angebot 1

Frühdienst

06.00-07.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

07.00-17.30 Uhr

210,00 €

 

Spätdienst

17.30-18.30 Uhr

15,00 €

 

 

 

 

Angebot 2

Frühdienst

07.00-08.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-16.30 Uhr

180,00 €

 

Spätdienst 

16.30-17.30 Uhr

15,00 €

 

 

 

 

Vormittags erweitert:

 

 

Frühdienst

07.00-08.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-14.30 Uhr

150,00 €

 

 

 

 

halbtags

 

 

Frühdienst

07.00-08.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-12.30 Uhr

130,00 €

Waldgruppe

Gruppenzeit

08.00-12.30 Uhr

130,00 €

         cc)  Hort für Grundschüler 

Angebot 1

Gruppenzeit

11.30-16.30 Uhr

150,00 €

Angebot 2

Gruppenzeit

11.30-17.30 Uhr

165,00 €

 

Spätdienst

17.30-18.30 Uhr

15,00 €

     b) Kindergarten Heuweg

        aa)    altersgemischte Familiengruppe (bis 3jährige)       

 

Frühdienst

07.00-08.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-14.30 Uhr

210,00 €

        bb)         Kindergarten 3-6jährige

ganztags:

 

 

Frühdienst

07.00-08.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-17.00 Uhr

180,00 €

 

 

 

 

Vormittags erweitert:

 

 

Frühdienst

07.00-08.00 Uhr

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-14.30 Uhr

150,00 €

 

 

 

 

vormittags

 

 

Frühdienst

07.00-08.00

15,00 €

 

Gruppenzeit

08.00-12.30

130,00 €

nachmittags

 

 

Gruppenzeit

12.45-17.00

125,00 €

c) Zusatzleistungen

 Überschreitung der Betreuungszeit je angefangene Stunde

 

 
8,00 €

Zehnerkarte (10 x 1,0 Std.)*

*In der Vormittagsbetreuung ist in der Mittagszeit nur eine Verlängerung  um jeweils 30 Minuten möglich

 

30,00 €

  2.  Verpflegungsgeld

        Für jedes Kind, das an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt, ist ein Essengeld in Höhe von monatlich 50,00 Euro zu entrichten.

       Nimmt ein Kind begründet für einen zu­sammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen (mindestens 11 Besuchstage)  nicht am Mittagessen teil, kann auf Antrag eine rückwirkende Erstattung der nicht in  Anspruch genommenen Verpflegungskosten er­folgen.  Nimmt ein Kind nur gelegentlich in Ausnahmefällen am Mittagessen teil, so wird täglich ein Verpflegungsgeld von 3,00 Euro erhoben.
Während des Notdienstes in den Sommerferien wird ein Verpflegungsangebot nicht vorgehalten.

 Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft

Geesthacht, den 25.11.2011 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister 

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