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Satzung über die Führung einer Liegenschaftsdatei (PDF, 6 kB, 31.03.2023)

 

Satzung über die Führung einer Liegenschaftsdatei

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlußfassung in der Ratsversammlung vom 14.02.1997 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Liegenschaftsdatei

Die Stadt ist berechtigt, eine Liegenschaftsdatei mit folgenden Daten vorzuhalten:

a) Name (ggf. Geburtsname), Vorname und Wohnort des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten oder Wohnungseigentümers
b) ggf. die Quote des Miteigentumsanteils
c) die Flurstücksbezeichnung
d) die Lage des Grundstückes
e) Nutzungsart
f) Grundstücksgröße
g) Hinweis auf die Grundbuchband- bzw. Grundbuchblattnummer.

§ 2
Datenherkunft

Die Daten in der Liegenschaftsdatei werden grundsätzlich vom Katasteramt erhoben. Zur Aktualisierung dieser Datei können auch Daten, die aus der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts entstehen, mit herangezogen werden.

§ 3
Datenverwendung

Die Daten der Liegenschaftsdatei werden von der Stadt für folgende Aufgaben genutzt:

a) Grundsteuerveranlagungen
b) Ermittlung des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer im Rahmen der allgemeinen Gafahrenabwehr
c) Beteiligung des Eigentümers an der Aufstellung von Bauleitplänen
d) Durchführung von Baugenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren
e) Erteilung von Bodenverkehrsgenehmigungen
f) Ordnungswidrigkeitenverfahren
g) Erstellung von städtischen Bauanträgen, Finanzierungsanträgen und Verwendungsnachweisen (benötigt werden nur Daten für städtische Grundstücke).
h) Feststellung städtischer Grundstücke für Pflanzaktionen,
Ankauf von Grundstücken
i) Feststellung des Grundstückseigentümers im Rahmen der Altlastenermittlung und Untersuchung
j) Feststellung des Grundstückseigentümers bei illegaler umweltgefährdender Abfallentsorgung
k) Wahrung nachbarlicher Belange bei der Durchführung von Maßnahmen auf städtischen Grundstücken
l) Vollzug der Baumschutzsatzung

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Geesthacht, den 18. Februar 1997

Walter
Bürgermeister
 

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