Amtliche Bekanntmachung
Am Freitag, dem 02. Dezember 2011, findet eine Ratsversammlung statt.
Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das
14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.
Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden, sofern sie spätestens am 20.11.2011 eingegangen sind.
Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüssen, sofern sie öffentlich tagen, Einwohnerfragestunden stattfinden.
Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß.
Peter Groh
Bürgervorsteher