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  Amtliche Bekanntmachung

Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden Gegenstände der unterschiedlichsten Art als Fundsache abgegeben.

Die Verlierer und Finder dieser Fundsachen werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 07. Oktober  2011 geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundsachen, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.11.2010 und dem 28.02.2011 (Fahrräder) bzw. in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2009 und dem 28.02.2011 (alle anderen Fundgegenstände) hier abgegeben wurden, am 11. Oktober 2011 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.

Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.

Geesthacht, den 13. September 2011

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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