Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) und der §§1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig – Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 24.06.2011 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Straßenbaubeitragssatzung
1. § 2 Absatz 6 erhält folgende Fassung
Mehrkosten für zusätzlich oder stärker auszubauende Grundstückszufahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind beitragsfähige Aufwendungen wenn sie der üblichen Bauart entsprechen. Werden sie aufgrund der Nutzung des Grundstücks besonders ausgebaut, sind die Mehrkosten von den jeweiligen Grundstückseigentümer/Innen zu erstatten.
2. § 6 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe c
der Absatz entfällt gänzlich, Buchstabe d wird zu Buchstabe c.
3. § 6 Absatz 3 Ziffer 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung
bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse 1 Vollgeschoss, wenn das Bauwerk keine Zwischendecke hat.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Geesthacht, den 30.08.2011
Dr. Volker Manow
Bürgermeister