Amtliche Bekanntmachung
Beschluss des Landschaftsplans der Stadt Geesthacht
Plangebiet: Stadtgebiet Geesthacht
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2011 die Fortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Geesthacht für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Landschaftsplan tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung (im öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt) in Kraft. Alle Interessierten können den Landschaftsplan und die Begründung von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, Zimmer 406, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 7 Abs. 1 und 3 sowie § 59 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) des Landes Schleswig-Holstein bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Landschaftsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung des Landschaftsplans sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Geesthacht, den 15.07.2011
Dr. Volker Manow
Bürgermeister