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  Amtliche Bekanntmachung


 Plangebiet:  

Nördlich angrenzend an den städtischen Hafen, südlich der Steinstraße sowie Teile der Steinstraße, Flurstücke 9139, 9140, 9141, 9142 und 11461 sowie Teile der Flurstücke 2490, 4430 und 9132

 

 Übersichtsplan: 

 




Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 14.06.11 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des B-Planes I/3C sowie die Begründung werden 

vom 18.07.2011 bis einschl. 26.08.2011 

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Der Bebauungsplan I/3C vom 17.11.2009 wurde aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe im Bereich des städtischen Hafens auf der zuvor durch die Keramikfabrik Bankel gewerblich genutzten Fläche zu schaffen. Die Konkretisierung der hochbaulichen Planung führte jedoch zu Veränderungen, die sich auf der planungsrechtlichen Grundlage des geltenden Bebauungsplans nicht realisieren lassen. Aus diesem Grund wird die 1. Änderung des Bebauungsplans I/3C erforderlich. Das Ziel zur Entwicklung eines Mischgebietes mit Wohnbebauung und kleinteiligem Gewerbe bleibt bestehen.

Der Geltungsbereich hat sich mit fortschreitender Planung gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verändert. Zum einen wird im Nordosten die vorgesehene Parkplatzanlage im Kirschenhain nun vollständig planungsrechtlich gesichert. Zum anderen war für die Anlage einer Wendeanlage für die Erschließungsstraße im Westen die Aufweitung des Geltungsbereichs erforderlich. 

Da sich die Ausgangssituation und das Planungsziel in ihren Grundzügen nicht wesentlich verändert haben, konnte auf Gutachten aus der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans I/3C zurückgegriffen werden. Im Rahmen der Auslegung werden diese (Grünordnerischer Fachbeitrag, Potenzialabschätzung Fauna, Lärmimmissionsuntersuchung inkl. Ergänzungen) als umweltrelevante Informationen ausgelegt. Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anfertigung eines Umweltberichts und einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung verzichtet.

 Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Die 1. Änderung des Bebauungsplan I/3C wird durch das Büro Claussen-Seggelke, Hamburg, erstellt. 

Geesthacht, den 21. Juni 2011

 

Dr. Volker Manow

Bürgermeister

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