Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB
Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden diverse Fahrräder als Fundsache abgegeben.
Die Verlierer und Finder dieser Fundfahrräder werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 30. Mai 2011 geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundfahrräder, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.03.2010 und dem 31.10.2010 hier abgegeben wurden, am 31. Mai 2011 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.
Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.
Geesthacht, den 28. April 2011
Maren Marquardt
Erste Stadträtin