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  Amtliche Bekanntmachung
        Stadtverordnung
        über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2013
             aus Anlass der Veranstaltungen „Marktsonntage“ der Wirtschaftlichen Vereinigung
           Geesthacht e.V.

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243)  i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:

§ 1

Die Verkaufsstellen in Geesthacht dürfen aus folgenden Anlässen wie folgt geöffnet sein:

Marktsonntag am Sonntag, 03. März 2013,                 von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 05. Mai 2013,                  von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 01. September 2013,     von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 27. Oktober 2013,           von 13.00 bis 18.00 Uhr

§ 2

Diese Verordnung tritt am 03. März 2013 in Kraft und mit Ablauf des 27. Oktober 2013 außer Kraft.

Geesthacht, den 01. Februar 2013 

Stadt Geesthacht

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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