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Sportvereine, Verbände oder sonstige Gruppen aus dem Stadt­bereich und den Umlandgemeinden können für sportliche, kulturelle und sonstige im öf­fentlichen Interesse liegende Veranstaltungen einen Antrag auf Nutzung unserer Sportanlagen oder Unterrichtsräume stellen. Dabei gilt, dass die Veranstaltung dem Charakter der Räume entsprechen muss und dadurch keine schulischen und sonstigen öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Hierbei haben die Belange der Schulen und ortsansässigen Vereine Vorrang.

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