Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs des B-Planes Nr. I/1D „Freizeitfläche Werfthalbinsel“
Plangebiet: Ehemaliges Werftgelände, westlich des Menzer Werft Platzes
Übersichtsplan: (zur Vergrößerung bitte anklicken)
Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 25.10.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. I/1D und die Begründung werden
vom 07.01.2011 bis 07.02.2011
im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4.Stock Fachdienst Stadtplanung, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Ziel der Planung ist die Umwandlung einer Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche.
Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung) und des Grünordnerischen Fachbeitrags ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 406).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Geesthacht, den 16.12.2010
Dr. Volker Manow
Bürgermeister