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  Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Geesthacht für das Haushaltsjahr 2010


Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12.11.2010 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtrags­haushaltssatzung erlassen:

 § 1

 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 


erhöht um


vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 


gegenüber bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.  im Ergebnisplan der

 

 

 

 

     Gesamtbetrag
     der Erträge


2.765.900 €

 


33.549.100 €


36.315.000 €

     Gesamtbetrag
     der Aufwendungen


1.158.800 €

 


44.485.700 €


45.644.500 €

     Jahresüberschuss

 

 

 

 

     Jahresfehlbetrag

 

1.607.100

10.936.600

9.329.500

2.  im Finanzplan der

 

 

 

 

     Gesamtbetrag
     der Einzahlungen
     aus laufender
     Verwaltungstätigkeit



2.759.700 €

 



33.109.700 €



35.869.400 €

     Gesamtbetrag
     der Auszahlungen
     aus laufender
     Verwaltungstätigkeit



1.453.900 €

 



40.963.200 €



42.417.100 €

     Gesamtbetrag
     der Einzahlungen aus der
     Investitionstätigkeit und
     der Finanzierungstätigkeit



79.300 €

 



4.239.600 €



4.318.900 €

     Gesamtbetrag
     der Auszahlungen aus der
     Investitionstätigkeit und
     der Finanzierungstätigkeit

 



1.212.800 €



16.986.500 €



15.773.700 €

 § 2

 Es wird neu festgesetzt:

 der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen                    von bisher 7.633.000 € auf 7.609.300 €

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rat­hauses im 3. Stock, Zimmer 307 zur Einsichtnahme aus.

Geesthacht, den 17. Dezember 2010 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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