Wahlbekanntmachung
1. Am 26. Mai 2013 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Stadt Geesthacht statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Herzogtum Lauenburg verbunden.
2. Die Gemeinde ist in folgende 18 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. |
Wahllokal |
Adresse des Wahllokals |
1 |
Jugendhaus Düne |
Geesthachter Straße 101 a |
2 |
Otto-Hahn-Gymnasium |
Neuer Krug 5 |
3 |
Kindergarten Heuweg |
Heuweg 44 |
4 |
Förderschule |
Neuer Krug 33 - 35 |
5 |
Silberbergschule |
Silberberg 6 |
6 |
Seniorenclub |
Keil 11 |
7 |
Kundenzentrum der Stadtwerke |
Schillerstraße 9 |
8 |
Buntenskampschule |
Rathausstraße 58 |
9 |
Seniorenzentrum Am Katzberg |
Johannes-Ritter-Straße 49 |
10.0 |
Kindertagesstätte St. Johannes |
Eichweg 4 |
10.1 |
Kindertagesheim St. Petri |
Marksweg 2 |
11 |
OberstadtTreff |
Dialogweg 1 |
12 |
Freie ev. Gemeinde |
Barmbeker Ring 15 |
13 |
Gemeindehaus Ev.-luth. Kirchengemeinde Geesthacht |
Am Spakenberg 47 |
14 |
Friedhofsverwaltung |
Höchelsberg 2 a |
15.0 |
Informationszentrum Kernkraftwerk Krümmel |
Elbuferstraße 80 |
15.1 |
Sport- u. Jugendheim Westerheese |
Jahnstraße 49 |
16 |
Waldschule |
Otto-Hahn-Straße 5 |
Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zu den Wahlkreisen
- Kreiswahlkreis 3 – Geesthacht I (Gemeindewahlkreise 1,2,5,6)
- Kreiswahlkreis 4 – Geesthacht II (Gemeindewahlkreise 3,4,7,8)
- Kreiswahlkreis 5 – Geesthacht III (Gemeindewahlkreise 10,11,12,13)
- Kreiswahlkreis 6 – Geesthacht IV (Gemeindewahlkreise 9,14,15,16)
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl eine Stimme; bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss ich von der Gemeindewahlbehörde die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Geesthacht, den 02. Mai 2013
Dr. Volker Manow
Gemeindewahlleiter