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Aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes ( § 14 Abs. 5) wird folgendes bekannt gemacht:
1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Hamburg, Zweigniederlassung Kiel, hat unter dem Datum vom 06. Mai 2010 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfungsbehörde hat keine ergänzenden Feststellungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes getroffen.
2. Feststellung des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss wurde in der Sitzung in der Ratsversammlung vom 11.06.2010 in der ge¬prüften Form und mit folgendem Jahresergebnis festgestellt:
Bilanzsumme 44.989.431,77 €
Erträge 4.665.826,56 €
Aufwendungen 4.932.173,32 €
Jahresverlust 266.346,76 €
3. Behandlung des Jahresergebnisses:
Gemäß dem Beschluss der Ratsversammlung vom 11.06.2010 ist nach der Verrechnung des Jahresverlustes mit dem Verlust des Vorjahres in Höhe von 590.919,75 € und der Entnahme aus den Rücklagen (Neubewertungsrücklage) in Höhe von 25.184,00 € der sich ergebende Verlust in Höhe von 832.082,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Ausgleich der gebührenfähigen Verluste in Höhe von 337.731,07 € erfolgt durch
Verrechnung mit einem positiven Ergebnis künftiger Jahresabschlüsse.
Der nichtgebührenfähige Verlust von 494.351,44 € ist entsprechend § 8 Absatz 6 der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung –EigVO-) vom 15. August 2007 aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt durch Verzicht der Stadt Geesthacht mit sofortiger Wirkung auf die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen aus dem Trägerdarlehen in dieser Höhe. Der Darlehensverzicht ist als laufender Ertrag des Wirtschaftsjahres 2010 des Abwasserbetriebes zu erfassen.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen 7 Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich im Abwasserbetrieb der Stadt Geesthacht, Mercatorstraße 14, 21502 Geesthacht, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr) aus.
Geesthacht, den 03.12.2010 Stadt Geesthacht
Der Bürgermeister
Dr. Volker Manow