Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabga¬bengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbin¬dung mit § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsver¬sammlung vom 12.11.2010 folgende 3. Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 2 erhält folgende Fassung
1. Die monatlichen Benutzungsgebühren (Regelbeiträge) betragen:
a)
Kinderkrippe EURO
Tagesplatz 285,00
Frühdienst 30,00
Spätdienst 30,00
b)
Kindergarten EURO
Ganztagsplatz 180,00
Vormittagsplatz 130,00
Vormittagsplatz verl. 150,00
Nachmittagsplatz 125,00
Frühdienst 30,00
Spätdienst 30,00
Familiengruppe/Kinder unter drei Jahren
Ganztagsplatz 285,00
Vormittagsplatz verl. 210,00
Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes wird die Ge¬bühr nur einmal erhoben.
c)
Hort EURO
Ganztagsplatz 150,00
Frühdienst 30,00
Spätdienst 30,00
Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes wird die Ge¬bühr nur einmal erhoben.
d)
Waldkindergarten EURO
Vormittagsplatz 130,00
e)
Kindertagesstätte EURO
Überschreitung der Betreuungszeit je
angefangene Stunde 8,00
Zehnerkarte (10 x 1,0 Std.)*
*In der Vormittagsbetreuung ist in der Mittagszeit
nur eine Verlängerung um jeweils 30 Minuten
möglich 30,00
Verpflegungsgeld
f)
Für jedes Kind, das an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt, ist ein Essengeld in Höhe von monatlich 50,00 Euro zu entrichten.
Nimmt ein Kind begründet für einen zu¬sammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen (mindestens 11 Besuchstage) nicht am Mittagessen teil, kann auf Antrag eine rückwirkende Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Verpflegungskosten er¬folgen.
Nimmt ein Kind nur gelegentlich in Ausnahmefällen am Mittagessen teil, so wird täglich ein Verpflegungsgeld von 3,00 Euro erhoben.
Während des Notdienstes in den Sommerferien wird ein Verpflegungsangebot nicht vorgehalten.
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Geesthacht, den 06.12.2010
Dr. Volker Manow
Bürgermeiser
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten