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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 des Landesverwaltungsgesetzes und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 12.11.2010 folgende Benutzungsordnung der Stadt Geesthacht für die Stadtbücherei erlassen:

                                                            Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Der vollständige Text der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht ist auf der Internetseite der Stadt Geesthacht unter der Rubrik Bekanntmachungen einsehbar.

Geesthacht, den 06.12.2010

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei 

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