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Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2005 geboren sind, werden zum 01. August 2011 schulpflichtig.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2011 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbe-such erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Kinder, die infolge Krankheit oder körperlicher Schwächen mit dem Schulbesuch nicht beginnen können, sind ebenfalls meldepflichtig. Hier ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Körperlich und geistig behinderte Kinder, die in dem o.g. Zeitraum geboren sind, oder ältere Kinder, soweit sie die Schule noch nicht besuchen und vom Schulamt nicht beurlaubt sind, müssen ebenfalls angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kin-des vorzulegen.

Schulbezirk I
Grund- und Hauptschule Buntenskamp

Der Schulbezirk wird im Westen begrenzt durch die Wärderstraße, Dünenstraße, Grenzstraße, Bahnstraße, An der Post. Im Norden durch die Berliner Straße. Im Süden durch die Steinstraße, Am Hafen, Werftstraße und Elbuferstraße. Im Osten bildet das Gelände der Helios Klinik die Grenze. Der Schulbezirk umfasst die genannten und alle innerhalb dieses Bezirkes liegenden Straßen. Anmeldetermine: Montag 15.11. bis Mittwoch den 24.11. 2010.

Schulbezirk II
Grundschule Silberberg

Der Schulbezirk wird im Westen begrenzt durch das Industriegebiet, Heuweg, Am Knollgraben, Hans-Mayer-Siedlung, Bauernvogtsweg. Im Norden durch die Heidberge. Im Osten bilden die Straßen Richtweg, Ostpreußenweg, Heideblöcken, Riesdahl und Rosenblöcken die Grenze. Im Süden die Straßen Gerstenblöcken, Gerstentwiete, Geesthachter Straße, Querstraße, Neuer Krug, Steglitzer Straße, Düneberger Straße und Am Schleusenkanal.
Der Schulbezirk umfasst die genannten und alle innerhalb dieses Bezirkes liegenden Straßen. Anmeldetermine: Montag 15.11. bis Freitag den 19.11. 2010.

Schulbezirk III
Grund- und Hauptschule Oberstadt

Der Schulbezirk wird im Westen begrenzt durch den Hohenhorner Weg und Marksweg.Im Norden durch die Straßen Hinterer Heideweg, Sommerpostweg, Worther Weg. Im Süden durch den Dösselbuschberg, Schulweg, Am Ilensoll, Ilenweg, Schäferberg, Hoopmersgrund, Höchelsberg und die Amselstraße. Im Osten durch die Straßen Beim Schackendiek und dem Haferberg. Der Schulbezirk umfasst die genannten und alle innerhalb dieses Bezirkes liegen-den Straßen. Anmeldetermine: Montag 15.11. bis Freitag den 19.11. 2010.

Schulbezirk IV
Grundschule Waldschule

Der Schulbezirk umfasst die Ortsteile Grünhof-Tesperhude, Krümmel, die Heinrich-Jebens-Siedlung und das Gut Hasenthal. Anmeldetermine: Montag 15.11. bis Donnerstag den 18.11. 2010.

Alle Erziehungsberechtigten werden persönlich angeschrieben.

Laut Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2007 wählen die Eltern im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Aufnah-memöglichkeiten aus dem vorhanden Angebot an Grundschulen oder Förderzentren eine Grundschule oder ein Förderzentrum ihrer Wahl aus. Kann die ausgewählte Schule wegen feh-lender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die für sie zuständige Grundschule oder das für sie zuständige Förderzentrum einzuschulen.
Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichte-ten Kinder ihre Wohnung haben. Sind mehrere Schulen vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständigen Schulbezirke fest.

Geesthacht, den 18. Oktober 2010

Maren Marquardt
Erste Stadträtin

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