Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Särge oder Urnen. Sie werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhefrist abgegeben. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Sarg bzw. eine Urne bestattet bzw. beigesetzt werden.
Wir verfügen über
- Reihengräber für Kinder bis zu 5 Jahre. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
- pflegefreie Reihengräber für Personen über 5 Jahre. Die Ruhezeit beträgt
25 Jahre.Die Grabpflege erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.