Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt


 Wo dürfen Hunde frei laufen? 

 
Hunde dürfen auf öffentlichen Wegen und Flächen außer­halb der geschlossenen Ortschaften unangeleint frei laufen.
In Geesthacht gibt es nur wenige Bereiche, in denen Hunde unangeleint und frei laufen dürfen. Als Beispiel ist der Elbuferwanderweg zu nennen. Ausnahmen bilden extra ausgewiesene Hundeauslaufflächen.


 Wo dürfen Hunde nicht frei laufen?  

  • Park- und Gartenanlagen in und ausserhalb der geschlossener Ortschaften
  • Innerhalb der Ortschaften auf Wegen und Plätzen
  • Im Wald
  • Auf den Naturschutzflächen, z. B. der westlichen Elbinsel oder den Elbsandwiesen, die zum Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurden, stören freilaufende Hunde die Vogelbrut, insbeson­dere der seltenen Bodenbrüter (z. B. des Braunkehlchen, des Wiesenpiepers und der Wiesen­ralle, aber auch von Vögeln wie dem Kiebitz und dem Rebhuhn).

In der Stadt Geesthacht wurde eine Hundeauslauffläche durch Beschilderung aus­gewiesen. Hier sollen sich Hunde ohne Leine bewegen und mit Artgenossen spielen können.
Eine Beschränkung gilt allerdings für gefährliche Hunde nach § 10 des Gefahrhundege­setzes, von denen es etwa 14 angemeldete Hunde in Geesthacht gibt, die nur auf einer um­zäunten Fläche mit Beißschutz frei laufen dürfen.

Die ca. 1 ha große Auslauffläche befindet sich am Worther Weg angrenzend an den Kleingartenverein am Wulfsweg.

Wie an zahlreichen Stellen in der Stadt befindet sich auch hier ein Tütenhalter mit integriertem Abfallbehälter für die Aufnahme von Hundekot.

Highslide JS
Hundewiese Wulfsweg
Highslide JS
Pforte Wulfweg

 

Zum Seitenanfang (nach oben)