Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig–Holstein (GO) i.d.F. vom 28.02.2003, der §§ 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 17. 03.1978 (GVOBI.Schl.-H.S.71), und der §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes (LWG) Schleswig–Holstein i.d.F. vom 13.06.2000, zuletzt geändert am 13.05.2003, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13.11.2009 die folgende Satzung erlassen.
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Geesthacht
Diese Satzung trifft am 1.12.2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Abwassersatzung vom 22.11.1981, in der Fassung
der 2. Nachtragssatzung vom 16.06.2003 außer Kraft.
Der vollständige Text der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Geesthacht ist auf der Internetseite der Stadt Geesthacht unter der Rubrik Bekanntmachungen einsehbar.
Die Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Geesthacht liegen 7 Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich im Abwasserbetrieb der Stadt Geesthacht, Mercatorstraße 14, 21502 Geesthacht, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr) aus.
Geesthacht, den 16.12.2009 Stadt Geesthacht
Erster Stadtrat
Dr. Volker Manow