Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 04.12.2009 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 33.549.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 44.485.700 EUR
einem Jahresüberschuss von EUR
einem Jahresfehlbetrag von 10.936.600 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 33.109.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 40.963.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.239.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.986.500 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 7.633.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 295,07 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan Seniorenzentrum am Katzberg (Städtisches Alten- und Pflegeheim) werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 3.340.000 EUR
die Aufwendungen auf 3.539.000 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 199.000 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 560.434 EUR
die Ausgaben auf 560.434 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen auf 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000 EUR
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt¬gemacht.
Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rathauses im
3. Stock, Zimmer 307 zur Einsichtnahme aus.
Geesthacht, den 20. April 2010
Dr. Volker Manow
Bürgermeister