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3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Geesthacht vom 16. Juni 2003


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 12.02.2010 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:

  Artikel 1 

§ 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
 
Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Stadt Geesthacht werden auf der Internetseite der Stadt Geesthacht und unter Angabe der Internetadresse www.bekanntmachungen.geesthacht.de durch einen Hinweis in der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages der Bereitstellung im Internet bewirkt. Dabei sind die Bestimmungen der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 11. November 2005 (GVOBl. 2005, Seite 527) in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Nachrichtlich erfolgt außerdem ein Hinweis im Anzeigenblatt „Geesthachter Anzeiger“.  

Artikel 2
 
Inkrafttreten 
  

Diese 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht tritt am 12.02.2010 in Kraft.
 
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 29. März 2010 erteilt.
 
Geesthacht, den 06. April 2010 
  
  
Dr. Volker Manow
Bürgermeister

Bekanntmachung als PDF

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