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© Stephan Darm 
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Antragsberechtigt sind Schwerbehinderte, denen kein aG oder BI zuerkannt wurde:

  • Merkzeichen G und B und einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 %
  • Merkzeichen G und B und einen GdB von wenigstens 70 % allein für die Funktions-störungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und einem GdB von wenigstens 60 %
  • Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und zugleich einer künstlichen Harnableitung und einem GdB von wenigstens 70 %
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