Für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen gibt es für die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten “orangenen Parkausweis“ zur Parkerleichterung, ähnlich des Parkausweises für Schwerbehinderte.
Diese Parkerleichterung ist für Behinderte, denen nicht das “aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) zuerkannt wurde. Bitte beachten Sie: Parkplätze die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind dürfen auf keinen Fall von dieser Gruppe benutzt werden.