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Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. I/5 3.Änderung „Neubau Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg“

 Plangebiet: westlich der Bergedorfer Straße, nördlich der Bohnenstraße, östlich der Mühlenstraße, südlich der Flurstücke 10864 und 996

Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 23.02.09 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes I/5 3.Änd., die Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan werden

 vom 09.03.2009 bis 09.04.2009

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Ziel der Planung ist der Neubau der Hauptgeschäftsstelle der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg mit ergänzenden Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten, ca.12 Wohnungen und die Errichtung einer Tiefgarage mit ca. 108 Stellplätzen und eines oberirdischen Parkplatzes mit ca. 36 Stellplätzen. Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 des Baugesetzbuches aufgestellt.

Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form der angefertigten Fachgutachten (faunistische Potentialabschätzung, Lärmtechnische Untersuchung) ausgelegt. Da der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird, kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anfertigung eines Umweltberichts und einer Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung verzichtet werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS  BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird durch das Büro Claussen-Seggelke, Hamburg, erstellt.

Geesthacht, den 24.02.09

Ingo Fokken

Bürgermeister

 

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