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Stadtverordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2009

aus Anlass der Veranstaltungen „Marktsonntage“ der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V.

 
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom
29. November 2006 (GVOBl. Nr. 14, S. 243 , i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:

§ 1 

Die Verkaufsstellen in Geesthacht dürfen aus folgenden Anlässen wie folgt geöffnet sein:
Marktsonntag am Sonntag, 29. März 2009, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 03. Mai 2009, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 27. September 2009, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 01. November 2009, von 13.00 bis 18.00 Uhr

§ 3

Diese Verordnung tritt am 29. März 2009 in Kraft und mit Ablauf des 01. November 2009 außer Kraft.


Geesthacht, den 18.02.2009

 

Stadt Geesthacht

Der Bürgermeister

Ingo Fokken

 

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