Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) der Entwürfe der F-Planänderung 7.8 und des Bebauungsplanes V/7 4. Änderung „OberstadtTreff Erweiterung“ inkl. der Umweltberichte und des grünordnerischen Fachbeitrages

Plangebiet F-Planänderung 7.8: Südlich angrenzend in einem Abstand von ca. 80 m an den Dialogweg, nordwestlich angrenzend in einem Abstand von ca. 30 m an den Dialogweg, sowie im Osten und Süden von Flächen zum Schutz der Landschaft umgeben

Plangebiet B-Plan V/7  4.Änderung: Südlich angrenzend in einem Abstand von ca. 80 m an den Dösselbuschberg, nord-westlich angrenzend an den Dialogweg inkl. Flächen des Dialogweges, sowie im Osten und Süden von Flächen zum Schutz der Landschaft umgeben

Die vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 09.12.08 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der F-Planänderung 7.8, des B-Planes V/7 4.Änd., die Begründungen inkl. Umweltbericht, sowie des grünordnerischen Begleitberichtes und sein Erläuterungstext liegen in der Zeit

vom 12.01.2009 bis einschl. 12.02.2009

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichtes ausgelegt.

Ziel der Planung ist es für das stark frequentierte Mehrgenerationenhaus, die rechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des OberstadtTreffs zu schaffen.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS  BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Geesthacht, den 11.12.08

 

Ingo Fokken

Bürgermeister

 

Zum Seitenanfang (nach oben)