1. Am 25. Mai 2008 findet die Wahl der Ratsversammlung in der Stadt Geesthacht statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis
18.00 Uhr. Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Herzogtum Lauenburg verbunden.
2. Die Gemeinde ist in 18 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24. April 2008
bis zum 04. Mai 2008 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die
Wahlberechtigte und der Wahlberechtigte das
Wahlrecht ausüben kann.
Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zu den Wahlkreisen 4, 5, 6 und 7.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen
sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass
zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.
Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl und bei der Kreiswahl jeweils eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem
Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem
besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis,
für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b. durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter der Stadt Geesthacht, Rathaus, Bürgerbüro, Markt 15, die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und für die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Geesthacht, den 06. Mai 2008
Ingo Fokken
Gemeindewahlleiter