Nein, die Straßenreinigung zu kündigen, um selber zu kehren, ist nicht möglich. Begründung: Insbesondere unter den Gesichtspunkten der Haftung und der Verkehrssicherheit, muss diese so organisiert sein, dass sie einheitlich und regelmäßig erfolgt. Der Gesetzgeber verfolgt bei der Straßenreinigung nicht den Gesichtspunkt der Sauberkeit, sondern den der Verkehrssicherheit. Außerdem kann die Straßenreinigung nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn alle Grundstücke einer Straße einheitlich davon erfasst werden.