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Die Anlieger haften für Personenunfälle wenn sie die Verpflichtungen nicht einhalten. Sie müssen Schadensersatz für Personen- und Sachschäden leisten (eine Haftpflichtversicherung kann vor solchen zivilrechtlichen Ansprüchen schützen) und gegebenenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Auch kann diese Ordnungswidrigkeit aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Geesthacht mit einer Geldbuße bis zu 511,00 € geahndet werden.
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