Die Anlieger haften für Personenunfälle wenn sie die Verpflichtungen nicht einhalten. Sie müssen Schadensersatz für Personen- und Sachschäden leisten (eine Haftpflichtversicherung kann vor solchen zivilrechtlichen Ansprüchen schützen) und gegebenenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung.