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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VI/20 "Nahversorger Hansastraße"

Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Geesthacht in seiner Sitzung am 10. September 2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VI/20 „Nahversorger Hansastraße" der Stadt Geesthacht für das Gebiet südlich und östlich des Worther Wegs und nördlich der Hansastraße und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 

06. Januar 2020 bis 07. Februar 2020 

beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen ergänzend auch im Internet unter https://www.geesthacht.de/aktuelles/öffentliche-Auslegungen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.

Zu der Planung sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:

  • der Landschaftsplan der Stadt Geesthacht
  • der Flächennutzungsplan der Stadt Geesthacht
  • die Baumschutzsatzung der Stadt Geesthacht
  • Umweltbericht als Teil der Begründung
  • Fachbeitrag Artenschutz- und Biotopschutz
  • die Prognose von Schallimmissionen
  • Verkehrstechnische Untersuchung
  • Umweltrelevante Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren einer Sondergebietsausweisung insbesondere die Auswirkung auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich im Umweltbericht und in der Prognose von Schallimmissionen.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu verkehrlichen Belangen, zu Lärmimmissionen und zu treffende Festsetzungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschl. Biologischer Vielfalt

  • finden sich im Umweltbericht, im Fachbeitrag Arten- & Biotopschutz, in der Stellungnahme des „Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg" und in der Stellungnahme des „Naturschutzbund Deutschland Gruppe Geesthacht e.V. ".
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den Baum- und Gehölzbeständen sowie zum Artenschutz.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser

  • finden sich im Umweltbericht und im Fachbeitrag Arten- & Biotopschutz
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Naturraum des Plangebiets, zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter durch Versiegelung bzw. zum sparsamen Umgang mit Flächen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich im Umweltbericht.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum vorherrschenden Klima, zur Funktion des Gebietes und zur lufthygienischen Situation.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • finden sich im Umweltbericht.
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben, dass im Plangebiet keine denkmalgeschützten Gebäude oder archäologische Bodenfunde vorhanden sind, und sich auch in der näheren Umgebung keine denkmalgeschützten Gebäude befinden.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts- & Ortsbild

  • finden sich im Umweltbericht.
  • Es werden Aussagen zum Bestand und der bestehenden Vorbelastung getroffen und auf das Nichtbestehen einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die innerörtliche Lage und die Festsetzungen von örtlichen Bauvorschriften hingewiesen.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft sowie zu den Belangen von Mensch und Kultur- und Sachgütern können zudem auch dem geltenden Landschaftsplan entnommen werden. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Geesthacht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

 

Geesthacht, den 03. Dezember 2019

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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