Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Geesthacht in seiner Sitzung am 10. September 2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VI/20 „Nahversorger Hansastraße" der Stadt Geesthacht für das Gebiet südlich und östlich des Worther Wegs und nördlich der Hansastraße und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom
06. Januar 2020 bis 07. Februar 2020
beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen ergänzend auch im Internet unter https://www.geesthacht.de/aktuelles/öffentliche-Auslegungen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Zu der Planung sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren einer Sondergebietsausweisung insbesondere die Auswirkung auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschl. Biologischer Vielfalt
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschafts- & Ortsbild
Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft sowie zu den Belangen von Mensch und Kultur- und Sachgütern können zudem auch dem geltenden Landschaftsplan entnommen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Geesthacht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Geesthacht, den 03. Dezember 2019
Olaf Schulze
Bürgermeister