Aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes (§ 14 Abs. 5)
wird folgendes bekannt gemacht:
Die Prüfungsbehörde hat keine ergänzenden Feststellungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes getroffen.
Davon sind 736.692,86 € auf neue Rechnung vorzutragen und in Höhe von 12.940,23 € aus dem Haushalt der Stadt Geesthacht auszugleichen.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen sieben Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich im Abwasserbetrieb der Stadt Geesthacht, Mercatorstraße 14, 21502 Geesthacht, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten (Montag - Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr) aus.
Geesthacht, den 04.11.2019
Olaf Schulze
Bürgermeister