Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

anlässlich der Ratsversammlung am 10. Mai 2019


Einladung zur 7. Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Geesthacht

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner Geesthachts, die oder der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und müssen eine kurze Beantwortung ermöglichen. Die Redezeit ist begrenzt.

In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung in der Geesthachter Zeitung vom 14.9.1992 verwiesen, die zur Einsichtnahme ausliegt.

Sitzungsunterlagen für die Ratsversammlung stehen in begrenzter Anzahl in der Stadtbücherei, Rathausstraße 58, zur Verfügung; desgleichen im Vorraum des Ratssaales am Tage der Ratsversammlung.

 

Samuel Walter Bauer

Bürgervorsteher

Zum Seitenanfang (nach oben)