Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig Holstein - Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I ,II ,und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LAPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministeriumfür Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben  bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab       1 :100.000 , einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann bei der Stadt Geesthacht, Zimmer 1.01, 1.OG,Markt 15, 21502 Geesthacht während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 1. November 2018 und endet am 28. Februar 2019.

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann bei der Stadt Geesthacht/ Fachdienst Umwelt, Markt 15, 21502 Geesthacht oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstr. 3, 24106 Kiel vom 1.Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegefrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende

E-Mail-Adresse:
LRP@melund.landsh.de

gesandt werden.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I ,II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplans III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet  einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Geesthacht, den 02.10.2018

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

Zum Seitenanfang (nach oben)