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© Stephan Darm 
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Laubentsorgung

Herbstzeit ist Laubzeit. Da kommt so einiges zusammen, bis die Bäume nur noch mit kahlen Ästen in den Himmel ragen. Doch Laubzeit ist auch Gefahrenzeit, wenn die Blätter nicht rechtzeitig von Straßen und Gehwegen entfernt werden. Aber wer macht was? Und wo gehört das Laub dann hin?

Geesthacht verfügt über einen vergleichsweise hohen Anteil an Stadtgrün. Mit Einsetzen des Laubfalls der Straßenbäume ist schnelles Handeln erforderlich. Zum einen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, zum anderen ist der störungsfreie Ablauf des Regenwassers in die Kanalisation zu sichern.

Wer ist für die Laubentsorgung zuständig?

Dies wird durch die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Geesthacht geregelt. Für die Fahrbahnen und Rinnsteine der in der Anlage 2 der vorgenannten Satzung aufgeführten Straßen und in der Fußgängerzone Bergedorfer Straße führt der Betriebshof der Stadt Geesthacht die Reinigung der Straßen vierzehntägig durch. Im Herbst erfolgen zudem in Straßen mit einem sehr hohen Bestand an Straßenbäumen Sonderreinigungen durch den Betriebshof.

Für die Gehwege (einschließlich der Baumscheiben und der als Parkflächen markierten Teile), die kombinierten Geh- und Radwege, die selbstständigen Fußwege (welche in Anlage 1 der Satzung aufgeführt sind), die begehbaren Seitenstreifen, Trennstreifen, Gräben, Grabenverrohrungen (die dem Grundstücksanschluss dienen) und für die Straßen, welche nicht in der Anlage 2 der Satzung aufgeführt sind, die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Rinnsteinen und Parkstreifen /-buchten, ist die Reinigung in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt. Die Übertragung der Reinigung bedeutet, dass das Laub durch die Grundstückseigentümer für die übertragenden Straßenteile zu beseitigen und zu entsorgen ist.

Wohin mit dem Laub?

Laub kann kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Wenn die Biotonne nicht ausreicht, können im Einzelhandel Bioabfallsäcke der AWSH käuflich erworben werden. Ebenso kann Laub direkt bei einem Recyclinghof der AWSH kostenpflichtig angeliefert werden.

Auf keinen Fall darf das Laub, speziell auch das Laub von Privatgrundstücken, auf die Fahrbahn gekehrt werden! Dies verursacht unnötige Kosten bei der Straßenreinigung und stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar. „Laubhaufen“ können aus technischen Gründen nicht von den Kehrmaschinen aufgenommen werden und müssen umfahren werden. 

Bekommt man Unterstützung bei der Laubentsorgung, wenn in der Straße städtische Bäume stehen?

Der Betriebshof der Stadt Geesthacht stellt im Herbst kostenlos Big Bags zur Verfügung. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Einrichtung Straßenreinigung handelt, was bedeutet, dass die Kosten dieser Aktion in die Kalkulation für die Straßenreinigungsgebühren mit einfließen. Die Big Bag Aktion wirkt sich somit auf die Höhe der Straßenreinigungsgebühren aus. Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geesthacht möchten wir deshalb darum bitten, sich an die nachfolgenden Regeln zu halten.

Um einen Big Bag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In der Straße müssen sich städtische Bäume befinden. Bäume, welche auf privaten Grund stehen, aber im Baumkataster aufgenommen sind, sind deshalb keine städtischen Bäume

  • Die Straße wird gem. der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Geesthacht (Anlage 2) durch den Betriebshof gereinigt. Straßen, in welchen die Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümer übertragen ist, erhalten keinen Big Bag. Da die Kosten über die Straßenreinigungsgebühren gedeckt werden, stehen die Big Bags nur jenen Grundstückseigentümern zur Verfügung, welche zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren veranlagt sind.

Für den Gebrauch des Big Bags gelten folgende Regeln:

  • Die Big Bags sind ausschließlich mit Laub von städtischen Bäumen, welches im Rahmen der übertragenen Gehwegreinigung anfällt, zu befüllen.

  • Laub von privaten Bäumen, Laub auf privaten Grundstücken, Äste, Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle dürfen nicht in den Big Bag gefüllt werden. Sollte seitens der Stadt Geesthacht ein Verstoß hiergegen festgestellt werden, wird kein Big Bag mehr zur Verfügung gestellt. 

  • Die Big Bags stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung, so dass pro Grundstück nur ein Big Bag zur Zeit herausgegeben wird. Während der Laufzeit der Big Bag Aktion kann der Big Bag beliebig oft getauscht werden.

In welchem öffentlichen Bereich ist der Grundstückseigentümer für die Laubentsorgung verantwortlich?

Die Reinigungspflicht für übertragene Straßenteile erstreckt sich über die Frontlänge des anliegenden Grundstückes. Dies gilt, gleich ob es sich um die Vorderfront oder um eine Seiten- bzw. Hinterfront handelt. Wem der Baum gehört, welcher das Laub abwirft, ist hierbei unerheblich.

Was muss man tun, um einen Big Bag zu erhalten und wie ist die Abholung geregelt?

Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und ein Big Bag gewünscht ist, kann der Betriebshof der Stadt Geesthacht angerufen werden, erreichbar unter den Rufnummern 04152/13-1500, -1510 oder -1520. Wenn der Big Bag befüllt ist, muss unter einer der vorgenannten Rufnummern Bescheid gegeben werden, dann wird der Big Bag je nach Wunsch getauscht oder abgeholt.

Der Big Bag muss zur Abholung an der Straße bereitgestellt werden. Der Big Bag kann nur mitgenommen werden, wenn die Mitarbeiter des Betriebshofes den Big Bag mit einem Fahrzeugkran aufladen können.

Sollte sich bei den oben genannten Rufnummern ein Anrufbeantworter melden, so kann eine Nachricht mit Namen und Adresse (Straße und Hausnummer) und ob ein Big Bag geliefert, getauscht oder abgeholt werden soll, hinterlassen werden. Das Anliegen wird dann bearbeitet. Alternativ ist auch eine Nachricht per E-Mail an staedtische-betriebe@geesthacht.de möglich.

Da es sich bei der Big Bag Aktion um eine freiwillige Leistung der Stadt Geesthacht handelt, werden keine Terminzusagen gegeben!

In welchem Zeitraum kann ich einen Big Bag erhalten?

Der Zeitraum wird individuell jedes Jahr festgelegt. Die Big Bag Aktion beginnt aber nicht vor Oktober und endet spätestens im Dezember. Außerhalb der festgelegten Aktionszeit erfolgt keine Ausgabe von Big Bags. Die Big Bags müssen mit Ende der Aktion wieder abgegeben werden und dürfen nicht bis zum nächsten Aktionszeitraum behalten werden!

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