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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen gemäß § 980 BGB

Beim Fundbüro der Stadt Geesthacht wurden diverse Fahrräder als Fundsache abgegeben.

Die Verlierer und Finder dieser Fundfahrräder werden hiermit aufgefordert, ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 24. September  2018 geltend zu machen.

 

Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundfahrräder, welche in der Zeitspanne zwischen dem 01.04.2017 und dem 31.03.2018 hier abgegeben wurden, am 25. September 2018 ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof versteigert.

Der Versteigerungserlös tritt dann an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 BGB behandelt.

 

Geesthacht, den 27. August 2018

Olaf Schulze

Bürgermeister

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