Informationsveranstaltung am 29 August um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Geesthacht
zur Planfeststellung für den Neubau der A 25 / B 5 Ortsumgehung Geesthacht
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens führt das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein als Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen den Plan sprechende Gründe deutlich gemacht werden sollen.
Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 27. August bis einschließlich 26.September 2018
bei der Stadt Geesthacht, Rathaus Zimmer 1.01, 1. OG, Markt 15, 21502 Geesthacht während der Öffnungszeiten aus.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden vom Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Hinweise zur Handhabung der Planfeststellungsunterlagen und zum aktuellen Stand der Planfeststellung gegeben.
Geesthacht, den 15.08.2018
Olaf Schulze
Bürgermeister