Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung am 10.07.2018 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmter Entwurf des B-Planes Nr. IV/5 „Gewerbegebiet Nord II“ der Stadt Geesthacht und die Begründung liegen vom 06. August bis einschl. 06. September 2018 im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus.
Geltungsbereich des B-Planes Nr. IV/5 „Gewerbegebiet Nord II“:
Flächen (Flurstücksnummern 12, 17, 21 und 22/1) westlich der Gutenbergstraße, nördlich begrenzt durch die Mercatorstraße, westlich begrenzt durch den Fahrendorfer Weg und dem Flurstück 210, südlich in Teilbereichen angrenzend an die Motorsportanlage sowie in Teilbereichen angrenzend an die vorhandene Waldfläche
Hintergrund der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB sind die Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange.
Der Bebauungsplan hat bereits vom 10.4. bis 11.5.2018 öffentlich ausgelegen. Im Rahmen der Auslegung und der Beteiligung der TÖBs sind Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen/ Ergänzungen des Entwurfes geführt haben. Unter anderem sind Schutzstreifen entlang der bestehenden Alleen und Knickstrukturen festgelegt worden, die eine Anpassung der Gewerbefläche und der entsprechenden Baufenster erfordern.
Da es sich um inhaltliche Änderungen der Planunterlagen handelt, muss gemäß § 4a Abs. 2 BauGB eine erneute Beteiligung durchgeführt werden.
Es wird auf die beschränkte Beteiligungsmöglichkeit, bei der lediglich Stellungnahmen zu Änderungen/ Ergänzungen des Entwurfs abgegeben werden können. Die Änderungen/ Ergänzungen werden im Entwurf deutlich hervorgehoben (rot markiert).
Folgende umweltrelevanten Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf die Tiere und Pflanzen, auf den Boden, auf das Wasser, auf Klima/Luft, auf Ort- und Landschaftsbild sowie die Wechselwirkungen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (1) und (3)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Umweltein-
wirkung Lärm.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
- finden sich in (1) und (2)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential zu Amphibien, Fledermäusen, Vögeln und Haselmaus sowie zur vorhandenen Flächenräumung sowie zum Artenschutz.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Pflanzen
- finden sich in (1)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Natur und Landschaft, zum Umgang mit bestehenden Knickstrukturen.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Boden
- finden sich in (1) und (4)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Bodenversiegelung, Schadstoffe/Altlasten und Aufschüttungen sowie Auswirkung des Vorhabens auf den Boden.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Wasser
- finden sich in (1), (2) und (4)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gewässer, Versickerungsfähigkeit/ Entwässerung.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Klima/Luft
- finden sich in (1)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtlichem Klima und örtlichem Lokalklima.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Ort- und Landschaftsbild
- finden sich in (1)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorhandenes Orts- /Landschaftsbildes. .
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in (1)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: archäologischen Interessengebiet.
Umweltbezogene Information zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- finden sich in (1)
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Ort- und Landschaftsbild.
Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.geesthacht.de/oeffentlicheauslegungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Geesthacht, den 16. Juli 2018
Dr. Georg Miebach
Erster Stadtrat