Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Geesthacht in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. l/33 „Westhafen lV“ der Stadt Geesthacht für das Gebiet südlich der Steinstraße, östlich der Hallenstraße und nördlich der Elbe und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom
30. Juli 2018 bis 31. August 2018
beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen ergänzend auch im Internet unter https://www.geesthacht.de/aktuelles/öffentliche-Auslegungen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Zu der Planung sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren einer Wohngebietsausweisung insbesondere die Auswirkung auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu verkehrlichen Belangen, zu Lärmimmissionen und zu treffende Festsetzungen sowie zu Hochwasserschutz und die daraus resultierenden Festsetzungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschl. Biologischer Vielfalt
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den Baum- und Gehölzbeständen, Ausweisung als öffentliche Grünfläche sowie zum Artenschutz.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Naturraum des Plangebiets, zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter durch Versiegelung bzw. zum sparsamen Umgang mit Flächen, Überschwemmungsgefahr durch ein Flusshochwasser sowie den Oberflächenabfluss bzw. die Einleitung in Verbandsgewässer.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum vorherrschenden Klima, zur Funktion des Gebietes und zur lufthygienischen Situation.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter / sonstige Sachgüter
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben, dass im Plangebiet selbst keine denkmalgeschützten Gebäude oder archäologische Bodenfunde vorhanden sind, aber das sich östlich des Plangebietes zwei denkmalgeschützte Gebäude befinden, die durch zu hohe Geschossigkeiten der Neubebauung nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen.
Hinweise zum Umgang mit der Uferböschung, welche Bestandteil der Bundeswasserstraße Elbe ist.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Umfang der Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung der Gebäudekörper bzw. zur geplanten Bebauung sowie zur Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung.
Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft sowie zu den Belangen von Mensch und Kultur- und Sachgütern können zudem auch dem geltenden Landschaftsplan entnommen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmenhierzuschriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Geesthacht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.
Geesthacht, den 11.Juli 2018
Stadt Geesthacht
Dr. Georg Miebach
Erster Stadtrat