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Amtliche Bekanntmachung zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2018 die Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom

                    16. Juli  bis 20. Juli 2018

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Fachdienst Zentrale Verwaltung, Zimmer 105 während der Dienstzeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann in der Zeit vom

                   23. Juli bis 27. Juli  2018

bei der gleichen Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Geesthacht, den 02.07.2018

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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