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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VI/20 „ Nahversorger Hansastr.“

Am Donnerstag, den 26. April 2018 um 18:00 Uhr, findet im Rathaus, Raum 213, 2. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke von folgendem Bauleitplan statt:

 

Plangebiet:

Das Plangebiet wir wie folgt umgrenzt:

Im Norden:      durch den Worther Weg
Im Osten:        durch die Flurstücke 6210, 6211, 6302 und 6301 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
Im Süden        durch die Hansastr.
Im Westen      durch den Worther Weg.

Zielsetzung:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 13. Februar 2018 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VI/20 „Nahversorger Hansastr.“ aufzustellen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VI/20 soll dem Eigentümer die Errichtung eines neuen Vollsortimenters in dem Stadtgebiet Oberstadt ermöglicht werden. Der derzeitige rechtskräftige Bebauungsplan Nr. VI/6 lässt aufgrund seiner Festsetzung (u.a. allgemeines Wohngebiet, Spielplatzfläche, Fußwegeverbindung) die Errichtung eines Gebäudes für den Einzelhandel nicht zu.

Bei der Errichtung des Neubaus soll die Lage des Gebäudes verändert werden. Das neue Gebäude soll im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet und die Stellplatzanlage nach vorne an die Hansastr. verlegt werden.

Geesthacht, den 10. April 2018

Olaf Schulze

Bürgermeister

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